AGB Völzke Consulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Völzke Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf (nachfolgend: Völzke Consulting oder Agentur)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Völzke Consulting mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.

(2) Völzke Consulting schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Völzke Consulting als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Völzke Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Völzke Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von Völzke Consulting / Mitwirkung des Kunden

(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen (einschließlich von Individualprogrammen) ergibt sich aus dem Angebot, einer allfälligen Angebotsbestätigung durch Völzke Consulting, aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einem allfälligen Briefingprotokoll. Diese sind vom Kunden jeweils auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes, sowie einer gesonderten Termin- und Preisvereinbarung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Völzke Consulting. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Völzke Consulting.

(2) Völzke Consulting erbringt für den Kunden im b2b-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings, Einarbeitungs- und Schulungsprozesse für Mitarbeiter, die Erstellung von Webseiten, die Betreuung von Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, LinkedIn, Tik Tok) und Coaching. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Völzke Consulting nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Völzke Consulting lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von Völzke Consulting nicht geschuldet wird.

(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Völzke Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Völzke Consulting unberührt.

§ 3 Consulting

(1) Der Leistungsumfang des Coachings richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Programm.
(2) Ein gebuchter Termin muss mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls verfällt der Termin und besteht kein Anspruch auf Wiederholung.
(3) Wird ein gebuchter Termin wiederholt abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
(4) Verhält sich der Teilnehmer vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, hat Völzke Consulting das Recht, das Consulting umgehend zu beenden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) nicht eingehalten werden. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.

§ 4 Social Media Betreuung

(1) Soweit gegen entsprechende Vergütung beauftragt, wird die Agentur für den Auftraggeber über dessen Social Media Accounts Marketingmaßnahmen umsetzen oder diese insgesamt betreuen.
(2) Die Agentur wird in dem vereinbarten Umfang die Accounts des Auftraggebers ggf. optimieren sowie Inhalte für den Auftraggeber erstellen und veröffentlichen.
(3) Die Agentur wird – soweit vereinbart – die Inhalte der Veröffentlichungen eigenverantwortlich vorschlagen und nach Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlichen. Freigaben müssen immer rechtzeitig (mind. 48h) vor dem geplanten Termin für die Veröffentlichung vorliegen. Die Parteien können einen Rahmen für Veröffentlichungen auf Social Media erarbeiten, innerhalb dessen die Agentur ohne vorherige Einzelabstimmung Inhalte erstellen und veröffentlichen kann.

§ 5 Beistellungen, Erschwernisse

(1) Kosten für dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kauftheme, Plugins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen.
(2) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen.

§ 6 Leistungszeit, höhere Gewalt

(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für die Agentur bleibt vorbehalten.
(2) Höhere Gewalt oder bei der Agentur oder ihren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichen Informationen (z.B. vorhandene Accounts auf Plattformen, bisherige und laufende Werbemaßnahmen, bisherige Konversionsraten und weitere Marketing relevante Kennzahlen) und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu entgegenstehenden Urheber- oder Markenrechten.
(2) Der Auftraggeber ist für den Zugang zu den erforderlichen Social-Media-Plattformen selbst verantwortlich, die Agentur kann ihre Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei Facebook, Instagram, TikTok, Linkedin, etc. erbringen. Eine Hilfe bei der Anlegung von Accounts kann aber dazu gebucht werden.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er für seinen Social Media Account eine Datenschutzerklärung und ein Impressum benötigt. Dies muss der Auftraggeber selbst einbinden, die Verfassen und die Kontrolle solcher Rechtstexte ist der Agentur nicht möglich und sie kann diese Leistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen. Der Auftraggeber muss daher für seine Social Media Accounts ein Impressum und eine Datenschutzerklärung anwaltlich erstellen lassen und verwenden.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Agentur erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.
(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte in Social Media Accounts, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche der Agentur wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch die Agentur vereinbart ist.
(7) Sofern der Auftraggeber der Agentur körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Agentur für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.
(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.


§ 8 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt

(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Agentur berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Agentur projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten der Agentur eintritt.
(4) Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.

§ 9 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Völzke Consulting und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Völzke Consulting zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Völzke Consulting und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Völzke Consulting das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

§ 10 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Völzke Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per Überweisung. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Für Vertragsschlüsse mit Völzke Consulting via Telefon / Videochat gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Videochats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: [email protected] (vorab) und sodann per Post an: Völzke Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

Ich ermächtige die Völzke Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Völzke Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers:
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:
Postleitzahl und Ort:
Kreditinstitut (Name und BIC):
IBAN:
Ort, Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers:

(4) Völzke-Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Völzke-Consulting zu überweisen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
 
§ 11 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Bei Vertragsverlängerung hat der Vertrag eine Laufzeit von 1 Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, falls die Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Beendigung der Vereinbarung nicht eingehalten wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 12 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Völzke-Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Völzke-Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Völzke-Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Völzke-Consulting berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Völzke-Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Völzke-Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 13 Erfüllung

(1) Völzke-Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Völzke-Consulting ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Völzke-Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Völzke-Consulting Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Völzke-Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Völzke-Consulting unberührt.

§ 14 Haftung

(1) Völzke-Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Völzke-Consulting nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Völzke-Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Völzke-Consulting nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Völzke-Consulting ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Völzke-Consulting insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.

§ 15 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Völzke-Consulting die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Völzke-Consulting abzuschließen ist, wird der Kunde Völzke-Consulting vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt Völzke-Consulting von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Völzke-Consulting hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Völzke-Consulting maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deggendorf.

AGB Stand: 29.08.2022

AGB Völzke Consulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Völzke Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf (nachfolgend: Völzke Consulting)

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Völzke Consulting mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.

(2) Völzke Consulting schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Völzke Consulting als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Völzke Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Völzke Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von Völzke Consulting / Mitwirkung des Kunden

(1) Völzke Consulting erbringt für den Kunden im b2b-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und Einarbeitungs- und Schulungsprozesse für Mitarbeiter. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Völzke Consulting nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Völzke Consulting lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von Völzke Consulting nicht geschuldet wird.

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Völzke Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Völzke Consulting unberührt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Völzke Consulting und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Völzke Consulting zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Völzke Consulting und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Völzke Consulting das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Völzke Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per Überweisung. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Für Vertragsschlüsse mit Völzke Consulting via Telefon / Videochat gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Videochats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: [email protected] (vorab) und sodann per Post an: Völzke-Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

Ich ermächtige die Völzke Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Völzke Consulting GmbH, Hafenstraße 26, 94469 Deggendorf auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers:
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:
Postleitzahl und Ort:
Kreditinstitut (Name und BIC):
IBAN:
Ort, Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers:

(4) Völzke-Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Völzke-Consulting zu überweisen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
 
§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Bei Verlängerung des Hauptvertrages hat dieser eine Laufzeit von 1 Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, falls die Kündigungsfrist von 4 Wochen vor Beendigung der Vereinbarung nicht eingehalten wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Völzke-Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Völzke-Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Völzke-Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Völzke-Consulting berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Völzke-Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Völzke-Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) Völzke-Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Völzke-Consulting ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Völzke-Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Völzke-Consulting Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Völzke-Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Völzke-Consulting unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Völzke-Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Völzke-Consulting nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Völzke-Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Völzke-Consulting nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Völzke-Consulting ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Völzke-Consulting insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Völzke-Consulting die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Völzke-Consulting abzuschließen ist, wird der Kunde Völzke-Consulting vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt Völzke-Consulting von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Völzke-Consulting hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Völzke-Consulting maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deggendorf.

AGB Stand: 29.08.2023